Sicheres Spielen in Spielräumen und auf Spielplätzen
Ausgewogenheit von Sicherheitsaspekten & Abenteuer
Durch entdeckendes Lernen, durch Erfolge oder Misserfolge sammeln Kinder unterschiedlichste Erfahrungen: Ist es für mich machbar, dass ich auf der Schaukel stehe anstatt sitze? Traue ich es mir zu, diesem Seil entlang auf den Hügel zu klettern? Gelingt es mir, über diesen schmalen Baumstamm zu balancieren?
Mit der Zeit entwickelt sich die Risikokompetenz ein Stück weit automatisch, und es gelingt den Kindern, Situationen angemessen einzuschätzen. Sie lernen zum Beispiel, dass es gefährlich sein kann, von einem Baum oder Kletterturm hinunterzuspringen oder beim Schaukeln aufzustehen. Schaffen Sie nicht alles aus dem Weg, was aus der Sichtweise einer erwachsenen Person ein mögliches Hindernis sein könnte! Dies ist keine Hilfe für die Entwicklung - wo sonst, wenn nicht auf einem überschaubaren Spielplatz werden sonst Grenzen getestet? Es ist wichtig, dass Kinder solche Erfahrungen machen dürfen - in einem angemessenen, verantwortbaren Rahmen die Grenzen ausloten.
Spiel- und Bewegungsaktivitäten bergen jedoch, nebst den entwicklungsfördernden Aspekten und trotz allen verhaltens- und verhältnispräventiven Massnahmen, immer ein Restrisiko. Gemäss der SN EN 1 176 "Spielgeräte und Spielplatzböden" werden «überschaubare und kalkulierbare Restrisiken» in Kauf genommen, solange sie für Kinder «erlebbar, erlernbar und damit beherrschbar» sind. Wichtig ist, dass solche Restrisiken, insbesondere durch verhaltenspräventive Massnahmen, so berücksichtigt werden, dass keine Unfälle mit schwerwiegenden Folgen passieren können.
Weitere Informationen und Argumentarien zu Risikokompetenzen, Selbstwirksamkeit und Lebenskompetenzen:
- BFU-Website, Rubrik «Risikokompetenz»
- BFU-Webseite, Rubrik «Kinder wollen sich bewegen»
- Fachdokumentation BFU: 2.082 - «Sichere Bewegungsförderung bei Kindern»
- Förderung der Selbwirksamkeit und Lebenskompetenzen: Orientierungshilfe (Gesundheitsförderung Schweiz)
Wichtig ist die Planungsphase!
Der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) zu Folge verletzen sich in der Schweiz jährlich über 9300 Kinder bis 16 Jahre auf privaten und öffentlichen Spielplätzen. Die meisten Unfälle stehen im Zusammenhang mit dem Bodenbelag oder Spielplatzobjekten, wie z.B. Rutschbahnen, Klettertürmen, Brett- oder Wippschaukeln. Bereits in der Planungsphase von Spielplätzen sollten darum bereits wichtige Überlegungen zur Sicherheit getätigt werden:
- Verwendung von Spielgeräten, Bodenbelägen und Fallschutzmaterial, die einer Zertifizierung gemäss den Normen SN EN 1176 und 1177.
- Abgrenzungen gegenüber Strassen, Parkplätzen, tiefen Gewässern etc. zu Beginn einplanen (z.B. Holzlattenzaun, Mauer oder Wildhecken).
- Fallschutzmaterialien sind je nach Fallhöhe: Rasen, Rundkies, Rinden- und Holzschnitzel, Fallschutzsand oder -platten in unterschiedlicher Einbauhöhe.
- Genügend grosse Fallräume um Spielgeräte und Abstand zu anderen Spielelementen einplanen und scharfe Kanten oder spitze Ecken, an denen man sich verletzen kann, vermeiden.
- Wasser in unterschiedlichen Formen erlebbar machen (Wassertiefe darf gemäss BFU wegen Ertrinkungsgefahr nicht mehr als 20 cm betragen).
- Sicherstellung der Wartung und des Unterhalts (siehe jeweilige ► Rubriken mit Detailinfos).
Detaillierte Informationen zu einem sicheren und kinderfreundlichen Spielplatzes finden Sie in der Fachdokumentation 2.348 - Spielplätze der BFU.
Erreichbarkeit und gefahrenloser Zugang
Die Erreichbarkeit des Spielraums richtet sich nach den Bewegungsräumen der Kinder und ist stark altersabhängig. Für die Sicherheit der Kinder hat der richtige Standort des Spielplatzes eine grosse Bedeutung. Spielräume müssen wenn möglich zentral gelegen und auf kurzen, sicheren und kindergerechten Wegen erreichbar sein. Kindern sollte es ohne Hilfe von Erwachsenen möglich sein, zu Fuss, mit dem Velo oder Trottinett zum Spielplatz zu gelangen.
Wer haftet?
Wer nach einem Unfall auf dem Spielplatz zivil- und / oder strafrechtlich haftet, hängt gemäss der BFU (siehe Rechtsfragen) von den konkreten Umständen ab und kann nicht generell und zum Vornherein beantwortet werden. In Schadensfällen nach Unfällen auf Kinderspielplätzen wird der BFU zu Folge die Werkeigentümerhaftung (gemäss Art. 58 OR) nur angewendet, wenn der Schaden auf einen Mangel am Werk zurückzuführen ist. Darum ist ein regelmässiger Unterhalt des Spielplatzes mit Inspektionen und Wartungen sehr wichtig (in der Norm SN EN 1176 ist festgelegt, wie der Unterhalt und die Kontrollen durchgeführt werden müssen).
Zudem gilt nach der Bundesgerichtlichen Rechtsprechung (Entscheid 130 III 736 & Art. 58 OR), dass jüngere und unerfahrenere Kinder intensiver beaufsichtigt werden müssen, als jüngere und erfahrene oder ältere Kinder. Eltern / Aufsichtspflichtige haften gemäss der BFU unter Umständen (Art. 333 Zivilgesetzbuch, ZGB), wenn sie ein Kind nicht genügend beaufsichtigt haben und dieses einen Schaden verursacht hat.
Fachliteratur-Hinweise und Broschüren zum Thema Planung und Gestaltung von sicheren Spielplätzen im öffentlichen Aussenbereich finden Sie unter den jeweiligen ► Rubriken im Downloadbereich. Weiterführende Sicherheitshinweise finden Sie auf der ► Webseite der BFU.
Beratungsstelle für Unfallverhütung, 2018: Hochbau – Umgebung. Abgerufen von https://www.bfu.ch/de/fuer-fachpersonen/hochbau/umgebung/ am 07.03.2019.
Beratungsstelle für Unfallverhütung, 2018: Kinderspielplätze. Abgerufen von https://www.bfu.ch/de/ratgeber/spielplaetze am 18.12.2019.
Beratungsstelle für Unfallverhütung, 2018: Planung und Gestaltung von sicheren Spielplätzen im öffentlichen Aussenbereich. Abgerufen von https://www.bfu.ch/api/publications/bfu_2.348.01_bfu-fachdokumentation%20–%20spielplätze.pdf am 18.12.2019.
Beratungsstelle für Unfallverhütung, 2018: Spielräume. Abgerufen von https://www.bfu.ch/de/ratgeber/ratgeber-unfallverhütung/im-und-ums-haus/spielräume/spielräume/spielraeume/ am 07.03.2019.
Beratungsstelle für Unfallverhütung, 2018: Unfall auf dem Spielplatz – wer haftet? Abgerufen von https://www.bfu.ch/de/rechtsfragen/unfall-auf-dem-spielplatz-wer-haftet am 18.12.2019.
Gesundheitsförderung Schweiz, 2019: Selbstwirksamkeit - Eine Orientierungshilfe für Projekt- und Programmleitende der kantonalen Aktionsprogramme zur Förderung von Selbstwirksamkeit und Lebenskompetenzen.